GoBD & Nachweis

Arbeitszeiten korrigieren: Revisionssicher nach GoBD

26. Juni 2026 · ca. 5 Min. Lesezeit

Vergessen zu stempeln, falsche Pause, Schichttausch — in jedem Betrieb passiert das. Die Frage ist nicht, ob Sie Arbeitszeit nachträglich ändern müssen, sondern wie der Nachweis aussieht, wenn der Steuerberater oder ein Prüfer fragt.

Darf ich Arbeitszeiten nachträglich ändern — und was erwartet GoBD?

Ein Prüfer, der eine Excel-Zelle ohne Kommentar oder einen durchgestrichenen Zettel sieht, fragt sofort: Wer hat das wann geändert, und warum? GoBD verlangt genau diese Nachvollziehbarkeit. Ein prüfungssicherer Arbeitszeitnachweis braucht Zeitstempel, Begründung und unveränderbare Protokollierung — nicht nur die richtige Endzahl.

Wie protokolliere ich Korrekturen revisionssicher?

Wenn ein Mitarbeiter am Montag meldet, er habe Freitag vergessen zu stempeln, nimmt der Chef die Korrektur im geschützten Bereich vor — mit Pflicht zur Begründung. Jede Änderung landet im Audit-Protokoll: wer, wann, was, warum. Das entspricht dem, was Prüfer bei digitaler Buchführung erwarten: keine Löschung ohne Spur.

  • Der Terminal-Stempel bleibt der Ausgangspunkt — die Korrektur danach ist die Ausnahme, nicht die Regel.
  • Nach dem Monatsabschluss bleibt jede spätere Anpassung sichtbar protokolliert, statt die Zahl einfach zu überschreiben.
  • Im Premium-Tarif für 34,90 Euro landet das Protokoll als CSV im Steuerberater-Paket oder in der Aufbewahrungs-ZIP.

Was sollte ich vor dem Monatsabschluss prüfen?

Bevor die Leitung Freitagnachmittag den Monat abschließt, lohnt ein Blick auf die Wochenübersicht mit Ampel-Hinweisen ab dem Pro-Tarif. Offene Stempel, fehlende Pausen und Minijob-Grenzen zeigen sich so früh — nicht erst, wenn die Kanzlei unvollständige Stundenzettel zurückschickt. Das Stempel-Terminal am Tablet liefert den Ausgangswert; Korrekturen bleiben im Chef-Bereich nachvollziehbar.

Im BetriebsAssist-Hub verwalten Sie Stempelzeit neben Kassenbuch, Schwundbuch oder Bruchbuch unter einem Unternehmen — ein Login, getrennte Apps, gemeinsame Mandantenstruktur für KMU, Gastro und Handel. Stempelzeit ersetzt keine Lohnabrechnung; der Monatsabschluss für die Kanzlei liefert die exportierbaren Nachweise.

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